Hallo Frau Bader,
hat ein Arbeitsloser Anspruch auf Mutterschutz? Ruht in dieser Zeit der AL-Anspruch?
Bekommt man als Schwangere AL-Geld, weil man ja dem Arbeitsmarkt eigentlich nicht mehr zur Verfügung steht?
VG Schnecke14
Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 09:56
Antwort auf:
Arbeitslos und Schwanger
Hallo,
man bekommt MG iH des Arbgeldes I. Dann ruht das ArbGeld, da man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfùgung steht
Ciao
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2010
Antwort auf:
Arbeitslos und Schwanger
Jeder hat Mutterschutz und klar bekommst Du Arbeitslosengeld,wenn Du eine gewisse Zeit vor der Arbeitslosigkeit gearbeitet hast und einen gewissen Verdienst hattest,sonst Hartz 4.
Es ist es egal ob Schwanger oder nicht.
Sollte es nur auf Hartz 4 hinaus laufen,kannst Du Anträge auf Erstlings Ausstattung und Mehrbedarf für Schwangere stellen.
Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 13:28
Antwort auf:
Arbeitslos und Schwanger
Hallo,
bin nun auch ab 1.8 arbeitslos und schwanger.
ABER auch als schwangere kannst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, du bist doch nicht krank. Ob dich jemand einstellt für die Zeit bis zum MuSchu ist eine andere Sache
Alles Gute
LG Katharina
Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 17:51