Guten Tag,
ich bin schwanger und beziehe ALG 1. Als Arbeitslose bekomme ich in der Elternzeit ja die 300 Euro Elterngeld. Aber ab wann denn? Schon die 6 Wochen vor der Entbindung, ab der Entbindung oder erst 8 Wochen nach der Entbindung?
Danke für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 15:06
Antwort auf:
Arbeitslos und Schwanger
HAllo,
Sie bekommen bis zum Ende der Mutterschutzfrist Leistungen von der KK in Höhe des ARb I. Danach erhalten Sie Elterngeld, aber das wird angerechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2007
Antwort auf:
Arbeitslos und Schwanger
6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher gibts Mutterschaftsgeld.
Ab Geburt Elterngeld, kann allerding sich kürzen bzw. wegfallen durch das Mutterschaftsgeld das angerechnet wird.
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 15:55