Ich bin derzeit noch im Studium und die 2 Kinder - per Freiplatz vom Jugendamt - in Tagespflege und Kindergarten. Wie sieht es aus, wenn ich nach Studienabschluss arbeitslos bin? Muss ich dann meine Kinder bei der Tagesmutter und dem Kindergarten rausnehmen? Sie haben 9-Stundenverträge - kann verlangt werden, dass ich diese kürze, da wir auch dann ALGII und damit Freiplätze bekommen bzw. wird dann verlangt, dass wir einen Teil des Elternbeitrags trotzdem selber zahlen müssen? Danke!
Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 08:33