Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in Elternzeit bis zum 18 Mai. Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag gegeben, da ich wegen meiner Tochter nicht arbeiten gehen konnte. Sie wird erst nach den Sommerferien in den Kiga gehen. Habe beim Arbeitsamt angerufen was ich tun soll, wegen Arbeitslos melden um Arbeitslosengeld zu beziehen, erst sagte er mir ich soll mich beim Arbeitsamt persönlich vorstellen mit einigen Unterlagen und dann sagte er aber ich solle mich doch besse zum HarzIV melden da ich wegen dem Kind unvermittelbar bin. Meine Frage, da ich noch nie arbeitslos war und 14 Jahre gearbeitet habe, bekomme ich wirklich kein Arbeitslosengeld? Denn ich schätze mal wenn ich mich HarzIV melden soll ich sowieso kein Geld bekomme da mein Mann "genug" verdient. Auf was habe ich Anspruch? Ich habe schließlich auch von meinem Gehalt in die Arbeitslosenkasse eingezahlt. Danke für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Monika
Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 12:02