Hallo, Also ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach der Elternzeit werde ich wahrscheinlich nicht bei meinem Arbeitgeber anfangen können-da es mit der Arbeitszeit und Betreuung nicht klappen wird. Vor für der Geburt war ich Selbständig (Freiberuflicj und nur nebenberuflich)und habe einen Hauptberuf gehabt. Wie ist es nun wenn ich nach 2 Jahren Elternzeit in die Arbeitslosigkeit gehe ? 1. bekomme ich ALG1? 2. wie wird das ALG berechnet ? Noch mit meinem vorherigen Gehalt vor Geburt? 3. welche Nachteile hätte ich durch die Arbeitslosigkeit ? Danke und LG
von MaDa am 12.05.2014, 06:01