Hallo Frau Bader, werde vorrauss. vom AG zum 3.Geburtstag meiner Tochter also zum Ende der Elternzeit gekündigt, da ich weggezogen bin (250 km) und dadurch die Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Habe davor mehr als 3 Jahre ununterbrochen dort gearbeitet. Habe ich Anspruch auf volles Arbeitslosengeld, wenn Sie halbtags im Kindergarten ist und danach von meiner Mutter betreut wird, so dass ich einen Vollzeitjob annehmen könnte ? Falls eine Abfindung vom AG drin ist, inwieweit wird die beim Arbeitsloseng. angerechnet ?