Hallo, ich bin jetzt im zweiten Jahr meines Erziehungsurlaubs. Ich habe den EU zwar für drei Jahre angemeldet, möchte aber gerne ab Januar wieder arbeiten gehen. Mein jetziger Arbeitgeber kann mich momentan nicht beschäftigen und würde mich " um mich freizugeben " auch kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit mir machen. Ich möchte ca. 30 St./ Wo. wieder arbeiten ( Mein Sohn ist untergebracht ), habe aber noch nichts gefunden. Nun meine Fragen : 1. Kann mein Arbeitgeber mich kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen ( mit beidem wäre ich einverstanden )? 2. Kann ich mich dann um einen neuen Job beim Arbeitsamt bemühen ? 3. Kann ich mich arbeitslos melden, und bekomme ich dann Arbeitslosengeld? 4. Wenn ja, wie wird das Arbeitslosengeld berechnet ( Ich habe ca. 12 Jahre durchgehend gearbeitet. ) ? Vielen Dank im voraus und liebe Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 20.10.2000, 14:28