Frage: Arbeitslos melden....

hallo, da ich schon jetzt weiß, daß ich zum nächstmöglichen zeitpunkt nach meiner rückkehr aus der elternzeit gekündigt werde habe ich folgende frage: wenn ich mich dann arbeitslos melde, nach aber einiger zeit feststelle, daß ich doch lieber nur hausfrau und mama sein will für ein bis zwei jahre und mich dann wieder qasi abmelde vom arbeitsamt, da ich nicht mehr suche, habe ich da irgendwelche dinge zurückzuzahlen oder sonstige nachteile zu befürchten? wie errechnet sich das arbeitslosengeld, wenn ich mich nach der elternzeit nur noch für einen 40-50%tigen job als arbeitssuchend melde? danke vorab gruß barilla

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:46



Antwort auf: Arbeitslos melden....

Hallo, 1. Sie bekommen dann eben nur 40-50% 2. Sie müssen der Argentur ja mitteilen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dann bekommen Sie Bezüge. Sobald sich dies ändert, weil Sie lieber Hausfrau sein wollen, müssen Sie das dem Amt mitteilen u bekommen ab dann keine Leistunegn mehr. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2009



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