hallo Frau Bader, meine Frage ist folgende: vor zwei Wochen ist mein Kind zwei geworden, die Elternzeit endet aber erst in einem Jahr. Hier in Rhein-Land-Pfalz wird das Erz.geld das dritte Jahr nicht gezahlt. Ich bin aber wieder schwanger und werde im August entbinden. Kann ich mich nun arbeitslos melden? Oder darf ich das nicht? Ich könnte ja evtl. paar Stunden arbeiten gehen,wenn der Kleine bei der Oma ist. Und wenn ja, muss ich beim Arbeitsamt angeben: wann, durch wen und wielange mein Kind in der Zeit betreut werden kann? (evtl. mich um einen Krippenplatz kümmern?) Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 14.01.2004, 14:06