HAllo! Kurz zu meiner jetzigen Situation: Ich bin verheiratet und habe einen 3 jährigen Sohn und bin mittlerweile wieder schwanger (Termin April 2006). Da ich in meiner alten Firma nur einen befristeten Vertrag hatte, arbeite ich seit fast 2 Jahren auf 400 € Basis. Das Erziehungsgeld wurde damals dadurch nicht gekürzt, weil ich nicht angemeldet bin und ich offiziel nur Hausfrau bin und nicht arbeite. Nun meine Fragen: 1. Ist es möglich bzw. sinnvoll, mich arbeitslos zu melden? Wenn, dann nur für ein Jahr, da ich kein Hartz 4 möchte. 2. Wird das Arbeitslosengeld auf das Erziehungsgeld angerechnet? Genauso das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes? 3. Wäre ich in meinem Fall (1 Kind und schwanger) vermittelbar? D.h. müßte ich zu Vorstellungsgesprächen? 4. Was passiert nach einem Jahr Arbeitslosengeld? Kann man wie früher nach einer kurzen Pause (bisher 3 Monate arbeiten) sich wieder arbeitslos melden? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zu allen Fragen weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus. VG Conny
Mitglied inaktiv - 15.11.2005, 15:02