Hallo Frau Bader, ich habe mich zwar durch das Forum gewühlt, aber irgendwie ist doch jeder Fall ein Einzelfall mit kleinen Unterschieden, so dass ich Sie leider "belästigen" muss: Ich war 14 Jahre berufstätig, habe 2000 ein Kind bekommen und habe mich nach der Elternzeit arbeitslos gemeldet. Seit 3 Monaten habe ich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, dass dazu führte, dass mein Arbeitslosengeld gekürzt wurde. 1. Bekomme ich im Fall einer Schwangerschaft bis zur Geburt weiterhin Arbeitslosengeld? 2. Wenn ich den Nebenjob kündige, bekomme ich dann das volle/ungekürzte Arbeitslosengeld (ggf. nach Sperrzeit)? 3. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich nach der Geburt normales Erziehungsgeld. Kann ich im Anschluss daran, wenn das Kind in den Kindergarten geht und ich keinen Job finde, Arbeitslosengeld beantragen oder ist dies verwirkt durch den momentanen Anspruch auf AlG? Vielen Dank für Ihre Antworten! Sarah
Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 14:43