Hallo, ich bin eigentlich arbeitslos, stehe dem Arbeitsamt abergerade wegen Elternzeit voraussichtlich bis April 2014 nicht zur Verfuegung. Jetzt habe ich die Moeglichkeit auf einen Honorarjob mit anschließender Festanstellung. Dazu muss ich aber vorher noch 4 Tage hospitieren. Muß ich dem AA zur Hospitation und Honorartaetigkeit eine Meldung machen oder nur der Elterngeldstelle? Wie ist das mit der Versicherung? Ueber wen bin ich bei den unbezahlten 4 Tagen Hospitation versichert? Welches Amt hat grad Vorrang?Vielen Dank schon mal
von meloneohne am 19.11.2013, 21:41