Arbeitslos, Neuer Arbeitsvertrag und jetzt schwang

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslos, Neuer Arbeitsvertrag und jetzt schwang

Hallo, habe ich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld? Regulären Anspruch auf ALG habe ich noch bis 30.04.2006, weil ich ab 01.05.2006 einen neuen Arbeitsplatz habe. Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und dem Arbeitsamt auch bekannt. Nun bin ich in der 6. Woche schwanger. Da der neue Job (Vollzeit) die Arbeit mit Chemikalien und Dämpfen beinhaltet, steht es ausser Frage für mich, das ich diesen Job nicht antreten kann. Wie sehen meine Ansprüche aus? Wie muß ich mich gegenüber dem Arbeitsamt und dem Arbeitgeben verhalten? Gruß Lin

Mitglied inaktiv - 19.03.2006, 12:09



Antwort auf: Arbeitslos, Neuer Arbeitsvertrag und jetzt schwang

Hallo, das AA ist doch raus-Sie haben einen Vertrag. Klären Sie mit dem Frauenarzt, ob die Arbeit so ist, dass Sie/ das Kind gefährdet sind - dann wird er Ihnen ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2006



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