Hallo Frau Bader, hab da mal eine Frage zum Thema Elterngeld. Mein erstes Kind habe ich im Juni 2005 bekommen. Hatte ein Jahr Erziehungsurlaub und bin dann nach drei Monaten Beschäftigung zum 30.09.2006 von meinem Arbeitgeber gekündigt worden.Beziehe seit dem 01.10.06 Arbeitslosen für ganze Tage. Nun bin ich erneut schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist im Oktober 2007. In welcher Höhe erhalte ich dann das Elterngeld. Werden 67% vom letzten Arbeitslosengeld berechnet? Ich bedanke mich im voraus schon ganz herzlich für die Beantwortung meiner Frage. Lg
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 11:43