Hallo,
seit Anfang des Jahres bin ich arbeitslos gemeldet. Nun bin ich in der 11. Woche schwanger. Mein FA will mir für den Rest der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Habe ich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld oder wird das dann gestrichen?
Liebe Grüße Nicole
von
jannis06
am 02.03.2013, 13:08
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Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch
Hallo,
da steiten die Geister. Die Agentur vertritt die Ansicht, dass Sie dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügungs tehen. Die Gerichte sehen das meist anders.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2013
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Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch
Alg 1 wird gestrichen... Weil du nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst...
von
Junchen
am 02.03.2013, 15:03
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Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch
Wenn Du gar keine Arbeit hast, wie will der Arzt dann wissen dass die Arbeit die Schwangerschaft gefährdet ?
Aus welchem Grund soll ein BV gegeben werden ?
Da Du mit einem BV dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, wirst Du dann H4 beantragen müssen.
Nicht so toll.
von
Sternenschnuppe
am 03.03.2013, 11:48
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Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch
Der Arzt stellt bei einem BV nicht fest dass die Arbeit die Schwangerschaft gefährdet (z.B. Arbeiten in einer Chemiefabrik). Das kann nur der AG tun.
Der Arzt stellt fest dass es allgemeine Gründe die die Schwangerschaft gefährden, und deshalb genegrell nicht gearbeitet werden darf (z.B. immer wiederkehrende Wehen).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 04.03.2013, 14:34