Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch

Hallo, seit Anfang des Jahres bin ich arbeitslos gemeldet. Nun bin ich in der 11. Woche schwanger. Mein FA will mir für den Rest der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Habe ich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld oder wird das dann gestrichen? Liebe Grüße Nicole

von jannis06 am 02.03.2013, 13:08



Antwort auf: Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch

Hallo, da steiten die Geister. Die Agentur vertritt die Ansicht, dass Sie dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügungs tehen. Die Gerichte sehen das meist anders. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2013



Antwort auf: Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch

Alg 1 wird gestrichen... Weil du nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst...

von Junchen am 02.03.2013, 15:03



Antwort auf: Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch

Wenn Du gar keine Arbeit hast, wie will der Arzt dann wissen dass die Arbeit die Schwangerschaft gefährdet ? Aus welchem Grund soll ein BV gegeben werden ? Da Du mit einem BV dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, wirst Du dann H4 beantragen müssen. Nicht so toll.

von Sternenschnuppe am 03.03.2013, 11:48



Antwort auf: Arbeitslos - Beschäftigungsverbot - Anspruch

Der Arzt stellt bei einem BV nicht fest dass die Arbeit die Schwangerschaft gefährdet (z.B. Arbeiten in einer Chemiefabrik). Das kann nur der AG tun. Der Arzt stellt fest dass es allgemeine Gründe die die Schwangerschaft gefährden, und deshalb genegrell nicht gearbeitet werden darf (z.B. immer wiederkehrende Wehen). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 04.03.2013, 14:34



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