Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bzgl. der Arbeitskonditionen nach der Elternzeit. Ich bin voll berufstätig und leite ein Team seit 3 Jahren. Ich habe einen Geschäftswagen, welchen ich bis Beginn der Elternzeit auch im Mutterschutz noch nutzen darf. In meinem Arbeitsvertrag ist mein Titel aufgeführt, allerdings nicht der Firmenwagen, welchen ich aber seit Beginn meiner Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen habe (1% Reglung), hierfür habe ich separat eine Firmenwagenreglung unterschrieben. Nach dem Mutterschutz werde ich noch 10 Monate in Elternzeit gehen und habe danach vor wieder vollzeit zurückzukehren. Welche Ansprüche kann ich dann stellen: gleichwertige Stelle mit gleichem Titel, wenn es in meinem Vertrag steht? Habe ich nach der Elternzeit wieder ein Anrecht auf einen Firmenwagen, wenn ich diesen davor hatte und vollzeit zurückkomme? Besten Dank vorab. Viele Grüße
von Suezes4 am 30.08.2018, 10:58