Guten Tag Frau Bader, ich arbeite für zwei Zahnärzte und habe nun ein Beschäftigunsverbot. Mein Gehalt setzt sich zusammen aus: Chef A 16h Tätigkeit Grundlohn + Provision(pro Zahnreinigung) Chef B 5h Minijob Grundlohn + Provision(pro Zahnreinigung) Es variiert von Monat zu Monat. Jetzt im Beschäftigungsverbot bekomm ich nur meinen Grundlohn. Ist das rechtens? Sollten sie mir nicht ein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zahlen? Laut Mutterschutzgesetz Paragraph 11? Mit freundlichen Grüßen
von rosi1988 am 24.02.2017, 12:40