Arbeitsbescheinigung für Arbeitsamt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsbescheinigung für Arbeitsamt

Hallo Frau Bader, aufgrund der Schließung des Büros in meiner Stadt ist mein Arbeitsplatz weggefallen und mein AG hat durch die Landesdirektion die Genehmigung für eine Kündigung zum Ende der Elternzeit (19.07.2014) erhalten. Mein AG hat mir nun die für die Arbeitslosenmeldung nötige Arbeitsbescheinigung zugesandt. Jedoch hat er hier bei dem Punkt 5 für das Arbeitsentgelt keine Angaben gemacht. Im Internet habe ich gelesen, das diese Angabe für die letzten 12 Monate des Beschäftigungsverhältnisses gilt. Ich bin jedoch bereits seit Juni 2012 in Mutterschutz bzw. Elternzeit. Ist es in diesem Fall richtig, keine Angaben zu machen oder wäre es nicht besser, wenigstens das Arbeitsentgelt anzugeben, welches ich vor meiner Elternzeit bekommen habe? Ich möchte nicht unbedingt dadurch Nachteile bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes haben. Da es mit meinem AG leider sehr viel Ärger gab, möchte ich mich lieber erst einmal rückversichern :-). Vielen Dank und viele Grüße Katja

von kattl79 am 27.01.2014, 20:19



Antwort auf: Arbeitsbescheinigung für Arbeitsamt

Hallo, ich würde mal beim AAmt nachfragen - die Einkünfte werden wahrscheinlich eh fiktiv berechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



Antwort auf: Arbeitsbescheinigung für Arbeitsamt

Da muss das alte Gehalt rein. Ich hatte 3 Jahre Elternzeit vom Hauptjob und dann gekündigt und mache jetzt eine Umschulung bei der ich auch ALG1 bekomme. Mein alter AG hat die letzten 12 Löhne da angegeben und dann als letzte 3 Posten 2 x Zuschuss Mutterschaftsgeld und dann " Elternzeit bis .... 0€ " Sonst kann das Amt ja gar nicht rechnen. Wenn Dein AG so ein Stress macht dann frag mal beim Arbeitsamt. Mein Sachbearbeiter war so nett, der hatte wegen einer Nachfrage auch selbst bei meinem AG angerufen.

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 20:50



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