Frage: arbeitsbeginn nach elternzeit

hallo frau bader.meine tochter wurde 13.6.09 geboren,mein mann nahm gleich nach der geburt in meinem mutterschutz 2 monate elternzeit.ich nehme 2 jahre elternzeit und habe mein elterngeld gesplittet.mein arbeitgeber schrieb mir,daß mein arbeitsbeginn 13.8.2010 ist.ist das richtig?muß ich nicht am 13.6.2010 anfangen?oder bekomme ich 2 monate mehr weil mein mann ja 2 monate zu hause war? wie ist das dann mit meinem geld? bekomme ich dann juli,august kein geld? hat mein arbeitgeber sich mit dem datum des arbeitsbeginn geirrt? danke im vorraus

Mitglied inaktiv - 09.04.2010, 10:45



Antwort auf: arbeitsbeginn nach elternzeit

Hallo, Es kommt darauf an, bis wann Sie EZ beantragt haben, das hat nichts mit dem EG zu tun Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2010



Antwort auf: arbeitsbeginn nach elternzeit

Hallo! Zunächst: ich vermute du meinst beim Arbeitsbeginn das Jahr 2011? Deine Elternzeit verlängert sich nicht durch die Elternzeit deines Mannes. Bei deiner Elternzeit kommt es darauf an, wie du sie deinem Arbeitgeber bekannt gegeben hast! Wenn du geschrieben hast: nach Mutterschutz zwei Jahre, dann wäre der 08. August 2011 dein erster Arbeitstag. (8 Wochen nach ET + 2 Kalenderjahre) Wenn du geschrieben hast: Nach Geburt zwei Jahre, dann wäre der 13. Juni 2011 dein erster Arbeitstag. Wenn dein Arbeitgeber nun schreibt, du sollst erst zum 13. August 2011 wiederkommen, dann hättest du ja 2 Jahre und 2 Monate Elternzeit in Anspruch genommen. (Das würde ich dann meinem AG nochmal schriftlich bestätigen, damit der im Nachhinein nicht auf dumme Gedanken kommt). Beim Elterngeld lies bitte unbedingt nochmal deinen Elterngeld-Bescheid! Es könnten Monate darin sein, in denen du kein oder nur ganz wenig Geld bekommst. Für die Monate Juli und August 2011 erhältst du aber ganz sicher kein Elterngeld mehr (auch wenn deine Elternzeit bis zum August ginge)!!! Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 11.04.2010, 22:43



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