Hallo Frau Bader,
ich habe ncoh bis 2015 Elternzeit und habe nun meinen Arbeitgeber angeschrieben, dass cih gerne ab Dezember 2013 wieder anfangen würde in Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten.
Ist bei Teilzeit in Elternzeit dann der Arbeitsbeginn so wie ich mir das ausgesucht habe, also z.b. 1.12. oder wird der Arbeitsbeginn vom Arbeitgeber festgelegt?
von
Joul1978
am 27.04.2013, 23:30
Antwort auf:
Arbeitsbeginn Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2013
Antwort auf:
Arbeitsbeginn Teilzeit in Elternzeit
Darauf müsst ihr euch einigen!
Eigentlich sollte der AG dir mit dem Arbeitsbeginn folgen.
Ich würde dir übrigens eher den 25.11. empfehlen, als den 1.12.
Dann fängst du nämlich montags an und bekommst noch für den November den anteiligen Urlaub.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.04.2013, 23:48