Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, ich habe eine kurze Frage und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich fange ab August ( 1 Jahr Erziehungsurlaub) in meiner alten Firma wieder an zu arbeiten. Ich habe mich rechtzeitig in der Personalabteilung gemeldet, möchte ganz normal wie vorher wieder arbeiten. Keine Besonderheiten. Kitaplatz ist genehmigt. Alles prima. Nun ist es so, dass mein alter Chef mich nicht zurück möchte, da er mittlerweile wohl Ersatz für mich hat oder so, keine Ahnung. Die Personalchefin hat für mich einen adäquaten Job für gefunden. Jedoch bekomme ich einen neuen Arbeitsvertrag, da meine neue Abteilung nicht zu der Firma gehört, in der ich jetzt und das schon seit 15 Jahren angehöre. Dies möchte ich nicht, da ich Angst um meine Betriebszugehörigkeit habe. Nun zu meiner Frage: Kann ich diesen Job ablehnen? Wenn ja, MUSS mir die Personalabteilung einen neuen Job suchen oder kann ich danach gekündigt werden? Wie schaut das nach dem Erziehungsurlaub aus mit Kündigungsschutz etc.? Vielen Dank & Gruß anika

Mitglied inaktiv - 21.06.2008, 13:37



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten/ einen vergleichbaren Platz u den alten Vertrag. Mit einem neuen Vertrag wäre ich mehr als vorsichtig. Da sind alte Ansprüche ganz schnell weg Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2008



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

Hallo, Grundsatz ist: nach der EZ hat man Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz (Qualifikation, gehalt, Arbeitsumfang, etc.). Es muß nicht exakt der vorherige sein. Das bedeutet aber ganz sicher NICHT, daß Du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben mußt! Für mich ganz im Gegenteil eben KEIN neuer Arbeitsvertrag. Daß Dein Ex-Chef Dich nicht "brauchen" kann kann nicht dein Problem sein. Denn genau damit auch der AG planen kann MUSS man sich ja auch als AN lange vorher festlegen... Wenn es arbeitsrechtlich gerechtfertigt ist (Ihr schein ja ein größerer Betrieb zu sein) dann könnte Dir rein theoretisch am ersten Arbeitsvertrag die Kündiung übergeben werden. Alles Gute! Désirée

Mitglied inaktiv - 21.06.2008, 22:00



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

KEINEN Neuene Vertrag unterschreiben. Mit einer Zugehörigkeit von 15 Jahren hast Due eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende, die der AG einhalten müsste..... Er will Dich nur so loswerden, lass es nicht zu und wirf Deine Zukunft nicht weg. SO einfach wird er Dich mit dem alten Vertrag nicht los, mit dem neuen Vertrag schon. lg

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 21:35



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

Hallo und danke schonmal für die Mails. Ich habe mich nochmal beim Betriebsrat erkundigt. Angeblich wäre mein Vertrag "wasserdicht". Daran hätten die alle wohl schon gedacht. Ich würde meine Betriebszugehörigkeit nicht velieren und könnte auch, falls diese Abteilung aufgelöst wird zurück in die alte Firma. Dort würde ich einen gleichwertigen Arbeitsplatz bekommen !! Frau Bader, muss ich hierzu auf irgendetwas bestimmtes achten? Oder kann ich diesen Vertrag dann ohne Angst haben zu müssen unterschreiben? Viele Grüße anika

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 09:50



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

Hi, prinzipiell würde ich keinen neuen Vertrag unterschreiben, ohne die oben genannten Zusicherungen zumindest schriftlich zu haben! Ich halte es für eine galante Lösung, deinen alten Arbeitsvertrag z.B. ruhen zu lassen für die Zeit, in der du auf Weisung deines AG eine Beschäftigung bei der Firma X übernimmst - endet deine Tätigkeit dort dann, bist du auf der sicheren Seite und erhältst dir gleichzeitig alle Rechte aus einem "alten" Vertrag und der langjährigen Betriebszugehörigkeit. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 13:46



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

Danke Speedy, das ist auch ne Möglichkeit !! Ich werd sehen, wie sich mein Arbeitgeber am Mittwoch verhält. Dann habe ich einen Termin da und werde alle Bedenken ansprechen. Ist das ein Mist, was die Firmen immer wieder versuchen mit den Müttern !!! Man hört es überall her.... !!! Ich werd mich aber durchboxen !!! Liebe Grüße anika

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 13:57



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub

Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich habe den Job gestern abgelehnt und werde mich bei Problemen rechtsanwältlich vertreten lassen. Mal abwarten, was jetzt kommt !! Liebe Grüße anika

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 09:10



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