Hallo,
kann mir jemand helfen?
Ich bekomme im Moment Arbeitslosenhilfe.
Beim Arbeitsamt ist meine Schwangerschaft und der mutmaßliche ET vermerkt worden.
Jetzt reiche ich bei der Kasse den Antrag auf Mutterschaftsgeld ein und bekomme von denen das Geld in Höhe des AL-Geldes? Oder
Muß ich die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse oder dem Arbeitsamt geben?
Was muß ich jetzt am Arbeitsamt tun? Mich abmelden, unterbrechen, denen auch den Zettel mit dem ET schicken? Wann werden die AL-Zahlungen eingestellt bzw. wann gehen sie weiter? Wo beantrage ich die Elternzeit?
Danke und LG
Mitglied inaktiv - 09.07.2004, 23:20
Antwort auf:
Arbeitsamt und KK
HAllo,
da kann ich gar nichts hinzufügen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2004
Antwort auf:
Arbeitsamt und KK
Hallo
Ich bin auch Arbeitslos gewesen, eh ich in MuSchu bin. Also Du mußt dich beim A-Amt abmelden, weil wenn du im Muschu bist, steht dir kein Arbeitslosengeld mehr zu_ bist ja nicht vermittelbar. Du bekommst vom A-Amt den Abmeldebescheid zugeschickt. Mit dem und dem zettel, den du von deiner FA bekommst ( steht der evtl. Et drauf) gehst du zur KK und gibst das ab. Die bearbeiten dann alles. Bekommst das selbe geld wie alh. 6 wochen davor und 8 wochen danach.
was Elternzeit betrifft: Soweit ich weiß stehen Arbeitslosen keine Elternzeit zu. Aber du beantragst nach der Geburt ja sicher Erziehungsgeld. Das bekommst du 2 Jahre.
Allerdings kannst du dich nach den 8 Wochen MuSchu wieder Arbeitslos melden, vorrausgesetzt dein Kind wird dann von jemanden anderen Betreut.
ich hoffe konnte dir was helfen?!
Lg, Dani
P.S. Wenn du Erziehungsgeld erhälst, darfst du wöchentlich bis 30h arbeiten.
Mitglied inaktiv - 11.07.2004, 17:22