Frage: Arbeitsamt nach Erziehungsgeld

Hallo! Meine Situation ist folgende: Ich beziehe Erziehungsgeld von DM 600 bis zum 7.4.2002. Nun bin ich wieder schwanger und bin ab 20.4.2002 im Mutterschutz. Ich habe mal gelesen wie sie gesagt haben, auch eine Hochschwangere hat das Recht sich beim Arbeitsamt als arbeitslos zu melden, auch wenn die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass sie niemand möchte. Kann ich mich also am 8.4.2002 arbeitslos melden und bis 20.4.2002 Arbeitslosengeld beziehen? Möchte dann beim 2. Kind nochmal 2 Jahre Erziehungsgeld beziehen bevor ich mir danach dann endlich in Ruhe eine Arbeit suchen kann. Bekomme ich dann auch Mutterschaftsgeld nach der kurzen Zeit die ich beim Arbeitsamt gemeldet war? Wann muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen? Mein 2. Entbindungstermin ist der 31.5.2002. Besten Dank für Ihre Antwort. Andrea

Mitglied inaktiv - 09.10.2001, 22:06



Antwort auf: Arbeitsamt nach Erziehungsgeld

Liebe Andrea, Ich habe Ihnen ein posting von einer anderen Besucherin kopiert, die mit genau dem Problem beim AA war: Von: Melly 14.12.2000, 23:37 Betreff: Interressantes was ich erfahren habe zu Erziehungsgeld etc. Hallo an alle die es interressiert. Ich bin im momend in der 6 Woche schwanger und seid 1.11.00 Arbeitslos.Aus dem Grunde habe ich mich bei der Schwangerenberaterin meiner Krankenkasse informiert wie das nun abläuft,denn irgendwo muß es doch herkommen das Geld. Ich fragte dann ob ich mich deswegen,wenn ich Erziehungsurlaub nehmen möchte mich beim Arbeitsamt abmelden müße,da sich das Arbeitslosengeld mit dem Erziehungsgeld ja bekanntlich ausschließt.Sie antwortete mit nein.Ich müße stetz dem Arbeitsamt eine Bescheinigung vorlegen,das ich schwanger bin.Das heißt dann,das ich bis zur Schutzfrist das Geld vom Arbeitsamt bekomme,dann werde ich auf Eis gelegt,bis die Schutzfrist vorbei ist und dann wieder frei geschaltet.Möchte ich nun aber Erziehungsurlaub nehmen,ist es so das ich dann so lange auf Eis gelegt werde bis ich meine,und das sind bei mir ,wenn ich zwei Jahre voll ausgeschöpft habe,mich beim Arbeitsamt wieder vorstelle und sage so nun kann ich mich wieder zur Verfügung stellen.Es muß allerdings gewährleistet sein,das die Kinder untergebracht sind.Bis man denn einen Job hat,bekommt man solange den Betrag auf´s Konto in der Höhe wie man ihn bekommen hat als das Arbeitslosengeld bewilligt wurde. Wenn man also wie ich im November sich Arbeitslos meldet hat gilt der Antrag immer für ein Jahr,also bis zum nächsten November.Ich gehe aber Ende Juni 01 in den Mutterschutz.Von da ab werde ich dann auf Eis gelegt.Die verbleibenden 5 Monate die ich nicht beansprucht habe,werden dann wenn ich wieder Arbeiten gehen kann/will einfach drann gehangen.Sprich wenn mein Baby dann am 11.08.01 kommen würde und ich mich im September 03 melden würde,würde das Arbeitslosengeld bis zum Februar 2004 gezahlt werden und müße dann erst wieder neu beantragt werden. In der Schutzfrist vor und nach der Geburt,bekommt man nun doch (zumindestens AOK) Mutterschaftsgeld,allerdings nur in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Dann gibt es auch noch ab dem 01.01.01 eine Neuerung beim Erziehungsgeld. Und zwar man kann sich aussuchen,ob man ein Jahr beantragt und bis zu 900 DM bekommen möchte,oder wie üblich zwei Jahre bis zu 600 DM bekommen möchte. In den ersten sechs Monate bleibt das Jahresnettoeinkommen von 100.000 DM bei Familien mit einem Kind und bei Alleinerziehenden liegt es bei 75.000 DM. Allerdings ab dem 7 Monat ist es höher geworden für Eltern mit einem Kind von 29.400 DM auf 32.2000 DM und bei Alleinerziehenden ist es von 23.700DM auf 26.400D gestiegen. Und wenn man doch während des Erziehungsurlaubes arbeiten möchte sind es ab 01.01.01 nicht mehr 19 Std. die Woche sondern 30 Std. die Woche. Ich weiß das war einwenig viel ,aber mich hat das so interressiert und da dachte ich ich schreibe es euch mal. Ich hoffe ihr könnt damit etwas anfangen. Melly

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2001



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