Frage: Arbeitsänderungsvertrag

Hallo Fr. Bader Kurze Frage. Befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit, kann zwei Tage die Woche beim alten AG arbeiten - habe Arbeitsänderungsvertrag bekommen (Arbeitszeit,...) wass ist zu beachten u. muss irgendwo erwähnt werden, dass dieser Vertrag für die Zeit der Elternzeit gilt, oder? MfG u. vielen Dank Susanne

Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 12:20



Antwort auf: Arbeitsänderungsvertrag

Hallo, ja, das ist ganz wichtig. In der Teilzeit sollte man anteilig nicht schlechter stehen als beim vollen Vertrag. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2003