Hallo Fr. Bader Kurze Frage. Befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit, kann zwei Tage die Woche beim alten AG arbeiten - habe Arbeitsänderungsvertrag bekommen (Arbeitszeit,...) wass ist zu beachten u. muss irgendwo erwähnt werden, dass dieser Vertrag für die Zeit der Elternzeit gilt, oder? MfG u. vielen Dank Susanne
Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 12:20