Hallo!!!!
Ich würde gerne wissen ob mein Arbeitgeber mir den Arbeitsplatz nach dem Erziehungsurlaub erhalten lassen muss und warum???
Und wo dies vorgeschrieben ist,da ich das noch mal gern genauer nachlesen würde.
Und wenn nicht,würde ich gerne wissen wollen wann ich mich dann beim Arbeitsamt melden muss,da mein Erziehungsurlaub am 05.12.2004 endet.
Ich bedanke mich und freue mich auf eure antworten.
Tschüß!!!
Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 14:58
Antwort auf:
Arbeitplatzerhaltung nach dem Erziehungsurlaub
Hallo,
nach dem EU haben Sie Anspruch auf den alten bzw. einen vergleichbaren Arbeitsplatz.Geregelt im BerzGG.
Sie sind dann wieder ganz normal kündbar.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.09.2004
Antwort auf:
Arbeitplatzerhaltung nach dem Erziehungsurlaub
Hallo Frau Bader
Danke für Ihre Mühe,ich habe nur eineFrage was bedeutet BerzGG,gehört dies zum BGB???
Danke!!
Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 22:45