Ich habe eine berfristete Arbeitstelle bis zum 31.11.2004. Ich würde dann für 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben bis meine Mutterschutzfrist am 01.03.2005 beginnt. Nach den Mutterschutz will ich mich gleich wieder Arbeitssuchend melden. Werden für die neuberechnung des Arbeitslosengeld die letzten 12 Monate in den ich gearbeitet habe genommen oder praktisch 9 Monate Gehalt + 3 Monate Arbeitslosengeld? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 05.09.2004, 19:18