Hallo Frau Bader,
ich habe im Anschluß an den 1.Erziehungsurlaub direkt den EU für das 2. Kind beantragt, jetzt bin ich im "5. Jahr" EU und habe die ganze Zeit über nicht gearbeitet. Nun habe den 2. EU um 1-Jahr vorzeitig gekündigt da ich aus persönlichen Gründen wieder arbeiten gehen muß. Der Betrieb in dem ich war hat nur 4 Angestellte/ 1 Azubi und mein Chef konnte mir keine Teilzeitstelle anbieten. Vorhehr hatte ich dort ich ganztags gearbeitet.
Das ich, wenn ich nun nur eine Teilzeitstelle suche weniger Arbeitslosengeld bekäme ist mir klar, aber steht mir überhaupt Arbeitslosengeld zu ?
Mitglied inaktiv - 29.05.2002, 14:17
Antwort auf:
Arbeitlosengeld nach Erziehungsurlaub
Liebe Petra,
ein Anspruch auf Arbeitslosengled besteht nicht.
Wenn Sie kündigen, werden Sie nur in Höhe eines halben Gehaltes Arbeitslosengeld erhalten, da Sie nur in diesem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Es kann sein, dass Sie eine Sperre erhalten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2002
Antwort auf:
Arbeitlosengeld nach Erziehungsurlaub
Hallo,
ich denke schon, das Du Arbeitslosengeld bekommst. Mein EU war Ende März diesen Jahres rum und ich habe mit meiner Firma einen Auflösungsvertrag gemacht (da ich nicht mehr flexibel einsetzbar bin-Zeitarbeitsfirma-). Danach habe ich mich Arbeitslos gemeldet. Ich habe ohne Sperrfrist sofort Arbeitslosengeld bekommen.
Gruß Gabi
Mitglied inaktiv - 04.06.2002, 15:32