Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. AG-Zuschuß zum Mutterschaftgeld: der Erziehungsurlaub für mein 1. Kind endete am 12. Juni 2002, ich hätte also am 13. wieder arbeiten müssen, war aber bereits wieder in Mutterschutz und habe am 15. Juni das 2. Kind bekommen. Bekomme ich nun wieder den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld. Vielen Dank schonmal
Mitglied inaktiv - 02.08.2002, 21:43