Liebe Frau Bader, wie berechnet sich der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld, wenn man nur einen vollen Monat (statt drei) vor Beginn der Mutterschutzfristen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat? Werden die beiden fehlenden Monate mit 0 € angerechnet, also (0+0+z.B.1000€) : 90 Kalendertage, abzüglich der 13€ von der KK? Oder wird nur der eine Monat zugrunde gelegt, also 1000€ : 30 Kalendertage? Oder werden - weil ich mich bis vor dem o.g. einen Arbeitsmonat in Elterzeit beim gleichen Arbeitgeber befand - die beiden fehlenden Monate aus der Zeit vor dieser Elternzeit herangezogen, also (3x1000€):90 Kalendertage? Vielen Dank und freundliche Grüße
von MamaplusJo am 13.10.2015, 03:57