Sehr geehrte Frau Bader, es geht um den Zuschuss meines Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Ich bin wieder schwanger. ET ist 01.03.2016. Meine 1. Elternzeit endet am 09.01.2016 d.h. ich müsste am 11.01.2016 theoretisch wieder mit arbeiten anfangen und mein neuer Mutterschutz beginnt aber am 19.01.2016. Ich bin mir jetzt nicht sicher, was Geld-Technisch bezüglich des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld sinnvoller ist. Meine Alternativen: 1. Elternzeit verlängern um 9 Tage bis 18.01.2016. Dann berechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus den 3 Monaten vor meinem 1. Mutterschutz. oder 2. 6 Tage bezahlten Urlaub nehmen aus Urlaubsanspruch für den neuen Mutterschutz (ingesamt 13 Tage). Dann berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem bezahlten Urlaub sowie 2 Monate vor Beginn des 1. Mutterschutzes Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort. Christina
von ChNoJett am 21.08.2015, 09:56