Hallo Frau Bader,
ich befinde mich gerade mit meinem 1. Kind in EZ. Nun bin ich wieder schwanger. Der ET wäre der 1.08.2010. Die EZ meines 1. Kindes geht bis einschließlich 19.06. Am 20.06. beginnt mein Mutterschutz für das 2. Kind. Die Sachbearbeiterin in der Personalabteilung meiner Arbeit meint, daß mir kein AG Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zusteht, da ich ja in EZ bin.
Aber ist es nicht so, daß mit Ende der EZ, mein Arbeitsvertrag wieder aufblüht und ich in einem Arbeitsverhältnis stehe und lt. Mutterschutzgesetz nicht mehr arbeiten darf ??? Dann müßte ich doch auch den AG Zuschuß bekommen, oder ???
lg susi78ruh
Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 13:32
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld
Hallo,
§ 16 Abs 3 BEEG - wegen der Geburt eines weiteren Kindes kann man die EZ abbrechneu neue beginnen.
Wenn man das nicht tut u die erste EZ noch weiter läuft, bekommt man nur den Anteil der KK
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2010
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld
lustig,genau das gleiche hatte ich auch heute gefragt.sie ein paar beiträge weiter unten unter elternzeit gekündigt und mutterschaftsgeld.
denn bei mir ist es genau das gleiche.
Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 13:44
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld
Hm... und warum gehst Du am 20.6 nicht einfach 2-3 tage arbeiten. Das kannst Du vor der gebiurt jederzeit da MUSST Du denMuschu nicht in Anspruch nehmen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.02.2010, 14:45