Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Berechnung meines Mutterschaftsgeldes: Ich bin seit dem 3. Schwangerschaftsmonat krankgeschrieben (bedingt durch die Schwangerschaft) allerding habe ich kein Berufsverbot von meinem FA erhalten. Ab Ende Juli beginnt mein Mutterschutz. Ich habe jetzt gelesen, dass sich der Arbeitgeberzuschuss zu den 13 Euro der AOK nach den letzten 2 Monatsgehaeltern richtet. Allerding hatte ich in den letzten Monaten ja aufgrund meiner Krankschreibung nur Geld von der AOK erhalten, nicht aber von meinem Arbeitgeber. Wie berechnet sich denn jetzt der Arbeitgeberzuschuss: Werden die letzten Monate als 0 Euro Gehalt gerechnet oder richtet es sich nach dem Gehalt vor meiner schwangerschaftsbedingten Krankschreibung? Ganz herzlichen Dank fuer Ihre Hilfe!! Amberly
von amberlymetzler am 10.07.2015, 13:27