Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (vorher Vollzeit) und übe eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen AG mit 30 Wochenstunden aus. Der Vertrag ist befristet aufgrund einer Elternzeitvertretung. (aber nicht für die Dauer meiner Elternzeit). Die Befristung endet aber ein paar Monate nach dem Ende meiner Elternzeit, quasi wenn die andere Dame ihre Elternzeit beendet. Wer zahlt bei einer erneuten Schwangerschaft den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und wie hoch fällt dieser aus? Zahlen beide AG oder zahlt mein alter AG auf Grundlage meiner Vollzeitbeschäftigung wenn ich die Elternzeit zum Mutterschutz kündige (ist natürlich mein Wunsch). Endet dann die Teilzeittätigkeit automatisch oder muss ich einen Aufhebungsvertrag schließen? Oder zahlen beide? An welche Stellen kann ich mich noch wenden? Vielen Dank!
von ninihdt am 18.02.2018, 17:40