Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis einschließlich Januar 2014 in Elternteilzeit mit 25 Wochenarbeitsstunden. Als ich im März 2012 meine Tätigkeit wieder aufnehmen wollte war meine Stelle beim alten Arbeitgeber der mehr als 15 Mitarbeiter hat bereits vergeben und ich wurde an die Tochter einer GmbH die unter 15 Mitarbeiter hat so zusagen ausgeliehen ohne einen neuen Vertrag zu unterzeichnen. Jetzt bin ich erneut schwanger der voraussichtliche Mutterschutz beginnt Mitte Oktober. Als ich dies dem Geschäftsführer mitteilte hat er mir mitgeteilt das er mir dann ab Juni einen neuen Vertrag bei der Tochter zum unterzeichnen geben möchte. Nach meinen Recherchen im Internet würden sich dadurch zahlreiche Nachteile für mich ergeben, allerdings weiß ich nicht wie aktuell diese Informationen sind. Können Sie mir einige Ratschläge geben die ich zur Begründung gegen einer Unterzeichnung des neuen Vertrages anbringen kann? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
von PMI78 am 28.05.2013, 11:03