Guten Abend! Ich wurde während meiner Elternzeit, zum 30.Juni wg Betriebsaufgabe gekündigt. Geplant war meine Elternezeit drei Jahre, also bis zum 05.12.2016! Bis Ende November 2015 bekommen wir noch Landeserziehungsgeld, solange bin ich lt KV beitragsfrei versichert. Eine Firma X möchte mich nun übernehmen. Der Arbeitgeber möchte mir sogar meine Elternezeit nahtlos weiter laufen lassen. Allerdings würde ich dort ggf auf 450,-€ Basis arbeiten, was ich meines Wissens auch darf. Oder müsste ich zunächst kurzfristig bei Firma X arbeiten um dann erneut in Elternzeit zu gehen? Mein Sohn ist 2013 geboren, ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt. Wie lange besteht der Anspruch beim nächsten Arbeitgeber? Ist es nun noch ein Jahr innerhalb der ersten acht Lebensjahre oder ein Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Und, beginnt dies ab Kündigung also 30.06.2014 oder ab November (Ende Landeserziehungsgeld!)??? -wieviel Elternzeit steht mir noch zu? Ich bin sehr ratlos, schließlich möchte ich alles korrekt machen.... ♡ liche Grüße
von Frederyk44 am 22.10.2015, 20:49