Sehr geehrte Frau Bader,
was ist zu beachten, wenn man sich mitten in 2-jähriger Elternzeit befindet und den AG in laufender Elternzeit wechseln will (ohne dass der neue AG die Elternzeit übernimmt), ausser das man Kündigungsschutz und die Option auf ein 3. Jahr Elternzeit verliert.
Gilt die beim alten AG im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist? Es geht mir um eine Kündigung und nicht darum, dass der alte AG dem Job bei einem anderen AG während der Elternzeit zustimmt. Was ist, wenn zwischen Kündigung ( 3 Montate zum Monatsende) und neuem Arbeitsstart 1 Woche liegt, wie ist man krankenversichert? Ist das über den Ehemann möglich oder nur arbeitssuchend meldend über das Arbeitsamt?
Ganz Herzlichen Dank für eine Auskunft
von
Anniesa
am 06.03.2013, 22:31
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in der Elternzeit. Was beachten?
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie während der Elternzeit kündigen und beim neuen Arbeitgeber beginnen. Die Kündigungsfrist während der Elternzeit ist die normale bzw. vertragliche. Nur zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2013
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in der Elternzeit. Was beachten?
So Du nicht exat zum Ende der EZ kündigen willst gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
Wenn Du dann beim neuen AG anfängst bist Du nicht mehr in EZ, es sei denn dieser übernimmt diese und meldet Dich entsprechend an.
Um die Woche der Nichtbeschäftigung zu überbrücken kannst Du Dich grundsätzlich natürlich möglichst frühzeitig beim Arbeitsamt melden und für die Woche grundsätzlich auch ALG1 beziehen. Ich würde, wenn es sich aber wirklich nur um eine Woche handelt mich über meinen Mann versichern (geht natürlich nur wenn dieser gesetzlich krankenversichert ist).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.03.2013, 11:51
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in der Elternzeit. Was beachten?
Hallo Sabine,
Vielen Dank für Deine Antwort, hat mir sehr weitergeholfen!
Bekomme ich wirklich ALG1 für die 1 Woche? Ich müsste doch gesperrt sein, weil ich selbst kündige. Ich denke, dann spare ich mir den Gang zum
Arbeitsamt und lasse mich für die 1 Woche über meinen Mann mit krankenversichern (er ist freiwillig gesetzlich versichert).
LG
von
Anniesa
am 07.03.2013, 16:24