Hallo Frau Bader, angenommen ich nehme zwei oder drei Jahre Elternzeit, beginne dann während dieser Elternzeit, mit dem Einverständnis meines alten Arbeitgebers, eine Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber, dieser kündigt mich jedoch während der Probezeit und mein alter Arbeitgeber kann mir vor Beendigung der ursprünglich vereinbarten Elternzeit keine vorzeitige Rückkehr anbieten, bekomme ich dann von der Zeit der Kündigung bis zum Ende der Elternzeit Arbeitslosengeld? Viele Grüße
von Finchen13 am 14.02.2014, 19:04