Hallo ! Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub (mein Sohn wurde am 29.05.2001 beboren), und habe im Januar für 325€ angefangen zu arbeiten. Der Vertrag geht nur bis Ende März, da die Praxis dann an einen Nachfolger übergeben wird. Der möchte mich nicht für 325€ einstellen. Muss er wohl auch nicht, aber was passiert wenn der Erziehungsurlaub rum ist, besteht dann trotz des neuen Arbeitgebers Recht auf eine Stelle in der Praxis? Danke
Mitglied inaktiv - 23.01.2002, 11:26