Frage: Arbeitgebergenehmigung

Hallo! Ich möchte nach meiner 8-wöchigen Schutzfrist einmal pro Woche arbeiten. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber habe ich nachgefragt, jedoch hat dieser anscheinend kein Bedarf und hat mit auch gleichzeitig die nur mündliche Zusage gegeben, dass ich mich bei anderen Firmen bewerben kann. Ich werde die Genehmigung natürlich noch schriftlich einholen! Meine Frage dazu nun: Muss ich meinem Arbeitgeber angeben wo ich mich überall bewerbe oder geht ihn das nichts an und schreibt somit am besten eine formlose Genehmigung? Danke! Gruss Luggi

Mitglied inaktiv - 02.02.2005, 17:14



Antwort auf: Arbeitgebergenehmigung

Hallo, ich würde, wenn der "neue" Chef zusagt, dem "alten" Chef anschreiben und ihm mitteilen, wo es hingehen soll. Dann würde ich schreiben, dass ich davon ausgehe, dass dies von der General-Zustimmung erfasst ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2005