Frage: Arbeitgeberbescheinigung

Hallo, ich habe eine Frage zur Bescheinigung der Schwangerschaft für den Arbeitgeber. Und zwar möchte ich gerne wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, mir die Kosten für die Bescheinigung zu ersetzen, sofern er diese eingefordert hat? Wenn ja, wo kann ich ein offizielles Dokument finden, in dem dieses festgelegt wird? Vielen Dank schon einmal! Marnie

Mitglied inaktiv - 28.06.2005, 14:25



Antwort auf: Arbeitgeberbescheinigung

Hallo, BITTE ;-))))) N.BADER

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2005



Antwort auf: Arbeitgeberbescheinigung

hallo marnie, falls der arbeitgeber keine mündliche mitteilung der SS akzeptiert, greift MuSchG § 5 mitteilungspflicht, ärtzliches zeugnis (1) [...]Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.[...] (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber. gruß, sandra

Mitglied inaktiv - 28.06.2005, 15:48



Antwort auf: Arbeitgeberbescheinigung

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Marnie

Mitglied inaktiv - 28.06.2005, 16:11



Antwort auf: Arbeitgeberbescheinigung

Hallo ! Auf den Bescheinigungen, die wir in der Praxis ausstellen, steht unten ein Vermerk drauf, dass der AG, sofern er das Attest angefordert hat, die Kosten hierfür zahlen muss ! Gruß, Tanja

Mitglied inaktiv - 29.06.2005, 14:44