Liebe Frau Bader! Meine Ärztin hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Bedeutet ich darf nur noch maximal vier Stunden am Tag arbeiten. Mein Arbeitgeber meinte, dass ich mein Bruttogehalt ganz normal für 40 Stunden weiter bekomme. Allerdings hat die Personalabteilung keine Erfahrungswerte bezüglich der privaten Krankenversicherung. Daher meine Frage: muss der Arbeitgeber sein Arbeitgeberbeitrag zur privaten Krankenversicherung trotzdem weiterhin voll zahlen? Oder muss ich den Teilzeit Anteil jetzt selber tragen? Ich bin freiwillig privat versichert und nicht Beihilfe berechtigt. Lieben Dank für Ihre Antwort und beste Grüße
von Laubi1984 am 28.08.2018, 15:23