Frage: Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, wäre nett, wenn ich zu diesem Thema eine Antwort von Ihnen erhalte. Der Link zur Diskussion: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbeitgeber_77576.htm Vielen Dank im Voraus.

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 09:58



Antwort auf: Arbeitgeber

Ist doch schon beantwortet!!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2010



Antwort auf: Arbeitgeber

Hallo Nicht bös gemeint, aber wie Du sehen kannst hat Frau Bader bisher keine weitere Frage beantwortet und wird ihr verdientes Wochenende genießen. Die anderen haben auch alle noch keine Antwort. Ich würde mich da auch gar nicht verrückt machen lassen, rede mit Deinem AG und dann wirst Du es doch sehen. Wenn es bei der anderen so unkompliziert war dann ist doch die Chance gut. Ansonsten halt Urlaub an den Tagen nehmen, der AG kann ja nichts dafür, dass Du so einen weiten Weg hast.

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 10:48



Antwort auf: Arbeitgeber

Wenn es so einfach wäre würde ich es ja tun! Sie soll ja nicht jetzt antworten, sondern dann, wenn sie Zeit hat.

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 10:54



Antwort auf: Arbeitgeber

Wenn ich eine Bestätigung bringe von wann bis wann ich beim Doc war (kostet bei manchen Ärzten 5 eur), dann brauch ich es nicht nacharbeiten. Wenn ich keine Bestätigung bringe, muss ich es nacharbeiten. Es darf nicht jeden Tag vorkommen, aber in der Schwangerschaft muss man ja meistens nur alle 4 Wochen zum Doc, von Ausnahmen mal abgesehen. Frag deinen Chef doch mal, ob man das auch so handhaben kann. Aber einen gesetzlichen Anspruch, dass man es nicht nacharbeiten muss, gibt es nicht. Ich kenne das übrigens. Selbst wenn ich beim meinem FA den ersten Termin (7:30 Uhr) nehme, komme ich zu spät zur Arbeit, da ich von dortaus mindestens 1 Stunde zur Arbeit brauche. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 13:24



Antwort auf: Arbeitgeber

Der § 16 des Mutterschutzgesetzes lautet folgendermassen: Zitat: § 16 Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 18:01



Antwort auf: Arbeitgeber

er darf ihr das nicht vom Gehalt abziehen. Aber er darf von ihr verlangen, dass sie die Zeit nacharbeitet.

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 18:50



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