Hallo
im Juli 2006 ist mein Sohn zur Welt gekommen, nächstes Jahr im Juli läuft meine Elternzeit ab. Ich war eine Vollzeitkraft. Wie ist das jetzt, wenn ich aber nur als Teilzeitkraft dann arbeiten möchte (unser Betrieb hat mehr als 50 Mitarbeiter). Kann meine Arbeitgeber darauf bestehen dass ich Vollzeit arbeite oder nicht. Wie ist es mit den Kindergartenzeiten, kann ich darauf bestehen nur die Zeiten zu arbeiten?
Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 17:38
Antwort auf:
Arbeitgeber
Hallo,
wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen haben Sie einen Anspruch auf TZ. Aber nicht zu bestimmten Zeiten. DA müsen Sie sich mit ihm einigen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2008
Antwort auf:
Arbeitgeber
Hallo,
also aus Erfahrung bei anderen Schwangeren in meiner Firma,kann ich dir sagen,ist der AG lediglich dazu verpflichtet dir den alten zu den Vollzeit Zeiten freizuhalten oder einen zumindest gleichgestellten,sprich keinen Gehaltsnachteil.
Bei anderen Zeiten wie Teilzeit kannst du nur hoffen,dass er etwas für dich hat.Daran sind schon viele gescheitert.Mein AG kam dann zu den Frauen mit einem Nachmittags Teilzeit Job an,nur welche Mama kann das so hinnehmen.Erstens der KIGA Zeiten und mit Familienleben wäre dann auch schluss,wenn man erst abends nach hause kommt.
LG
Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 19:40