Arbeitgeber verweigert Teilzeitstelle in Elternzeit und nach Ellternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber verweigert Teilzeitstelle in Elternzeit und nach Ellternzeit

Hallo Frau Bader, bei meinem bisherigen Arbeitgeber - einem großen Getränkehersteller mit über 600 Mitarbeitern - arbeitete ich seit 6 Jahren zunächst Vollzeit (39 Stdn.) und nach meiner ersten Babypause (1 Jahr) Teilzeit in Elternzeit (30 Stdn.). Noch während der Elternzeit wurde ich zum 2. Mal schwanger und diesmal nahm ich 2 Jahre und 4 Monate Elternzeit (ohne währenddessen zu arbeiten). In 8 Monaten möchte ich gerne wieder anfangen zu arbeiten, da dann meine Elternzeit endet und nahm deshalb Kontakt zu meinem Chef auf. In einem Gespräch mit meinem Chef und der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass man mir im ganzen Unternehmen keine Teilzeitstelle anbieten könne. Ich könne einzig und allein wieder Vollzeit anfangen (was ich schwierig finde mit zwei kleinen Kindern). Ich möge bitte innerhalb der nächsten 14 Tage Bescheid geben. Ich bin etwas ratlos, was ich jetzt machen soll. Können Sie mir einen Rat geben?

von Sabrina0102 am 19.02.2017, 12:11



Antwort auf: Arbeitgeber verweigert Teilzeitstelle in Elternzeit und nach Ellternzeit

Hallo, ich würde auf jeden Fall die restliche Elternzeit nehmen, darauf haben sie ein Anspruch. Dann hat der Arbeitgeber noch schlechtere Gründe, die Teilzeit in Elternzeit abzulehnen. Er musste wichtige betriebliche Gründe nennen. Hierzu würde ich ihn schriftlich auffordern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2017



Antwort auf: Arbeitgeber verweigert Teilzeitstelle in Elternzeit und nach Ellternzeit

Du hast einen Rechtsanspruch auf eine TZ in EZ Stelle, die im BEEG festgeschrieben ist, und zwar auf 15-30 Stunden pro Woche Teilzeit. Will ein Mitarbeiter in seiner Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten, kann der Arbeitgeber nur aus "dringenden betrieblichen Gründen" ablehnen. Du solltest also deinen Arbeitgeber auf die Rechtslage verweisen und ihn schriftlich auffordern, seine Ablehnung mit handfesten Begründungen stichhaltig zu belegen. Auch muss der AG nach billigem Ermessen entscheiden. Das heißt, er muss seine Interessen ("TZ schadet dem Betrieb") wohlwollend gegen deine Interessen abwägen. Wenn keine Einigung herauskommt, kannst du den TZ Anspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Mitglied inaktiv - 19.02.2017, 13:49



Antwort auf: Arbeitgeber verweigert Teilzeitstelle in Elternzeit und nach Ellternzeit

Mein Rat wäre, melde auf JEDEN Fall das 3.te Jahre EZ an. Und dazu eben das Du 28 Monate daheim bleibst und die verbliebenen 8 Monate in TZ arbeiten willst. Meiner Meinung nach ist der AG auf verlorenen Posten. Du hast bereits scheinbar TZ bei ihm innerhalb der EZ bei Kind1 gearbeitete, wie will er es begründen wenn Du es auch nicht weiterhin machen kannst? Ein lappidares, wir haben keine TZ-Plätze langt da nicht, da muss er schon GENAU begründen. TZ innerhalb EZ schützt dich etwas vor einer Kündigung seitens des AG. jedenfalls für die 8 Monate. Und falls er doch nichts hat, dann hättest Du damit gute Chancen beim Arbeitsamt mindestens erst einmal ALG1 zu bekommen und dir was neues zu suchen. Ohne gleich eben VZ arbeiten zu müssen.

Mitglied inaktiv - 19.02.2017, 16:48



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