Arbeitgeber hat mich in schwiege Lage versetzt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber hat mich in schwiege Lage versetzt

Da ich dem vorgeschlagenen Vertrag (aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sollte ein Aushilfsvertrag werden mit 25 % weniger Stundenlohn, etc.)nicht zugestimmt habe, wurde folgende Regelung gehandhabt: a) mein Mann hat ein Schreibbüro auf seinen Namen gegründet, nebenberuflich (ist mit seinem AG vertraglich abgesegnet). b) ich war in meiner früheren Fa. arbeiten c) die Firma von meinem Mann hat berechnet Was mein früherer AG nicht weiss: dass wir mich aus Angst vor Scheinselbständigkeit beim Sozialversicherungsträger angemeldet haben (400-EURO-Basis). Denn das darf ich in der Elternzeit ja eigentlich nicht, oder? Nun hat mir mein bisheriger AG von heute auf morgen gekündigt. Wir stellen ihm also jetzt keine Rg. mehr aus - vielleicht haben wir trotzdem noch das Glück, dass wir andere Auftraggeber finden). Die Firma hat über 150 Mitarbeiter - von daher darf man mir eine Teilzeittätigkeit eigentlich nicht verweigern. Die Frage ist nur: auf wieviel Stunden darf man bestehen? Und darf man auch sagen: nur nachmittags? Bzw. habe ich das Recht, mir vom AG zustimmen zu lassen, dass ich woanders im Rahmen der Elternzeit arbeiten gehe, da er mir ja keine Möglichkeit anbieten kann? Ausserdem frage ich mich: wie ich derzeit versicherungstechnisch angemeldet bin. Bzw. wie das ist, wenn ich mich bei meinem Mann wieder abmelde, sofern keine anderen Aufträge reinkommen. Soviel zum Thema arbeiten in der Elternzeit - da wird man doch regelrecht bestraft! Moeglicherweise werde ich wohl nichts unternehmen. Nur wird man mich nach den drei Jahren auch nicht mehr nehmen, bzw. aus einem triftigen Grunde schnell entsorgen. Ist das nicht schade? Ich war bisher sehr erfolgreich im Job. Aufgrund des aktuellen Arbeitsmarktes habe ich trotzdem grosse Angst, auf der Strasse zu stehen und den Anschluss zu verpassen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie den Sachverhalt für mich überprüfen würden. Herzlichen Dank im voraus! MfG S. Teiner

Mitglied inaktiv - 16.06.2003, 01:40



Antwort auf: Arbeitgeber hat mich in schwiege Lage versetzt

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner oder wenden Sie sich an meine entgeltliche private E-Mail. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2003



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Darf mein Arbeitgeber mich in andere Arbeitszeiten versetzen in der Schwangersch

Hallo Frau Bader, Ich bin schwanger und habe meinem Arbeitgeber Bescheid gesagt. Da bei der Gefährdungsbeurteilung herauskam, dass ich mit aggressiven Menschen arbeite, prüft mein Arbeitgeber mich zu versetzen. Nun arbeite ich bisher vormittags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, bei einer anderen Arbeit während der S...


Arbeitgeber lehnt TZ in EZ ab-ist die Ablehnungsbegründung ausreichend?

Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei m...


Arbeitgeber lehnt Einschreiben mit Rückschein ab

Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich meiner Elternzeit. Mein Arbeitgeber und ich haben ziemlich große Probleme, u.a. Weil ich ein Beschäftigungsverbot habe. Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Arbeitgeber. Allerdings hat mein Arbeitgeber jetzt meinen Antrag auf Elternzeit (Einschreiben mit Rückschein) nicht angenommen. Was soll ich jetzt ...


Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn...


Darf Arbeitgeber Pflege von Angehörigen in elternzeit ablehnen

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf...


Mutterschaftsgeld - Arbeitgeber antwortet KK nicht

Guten Tag Frau Bader, ich habe von meiner Krankenkasse erfahren, dass mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse nicht antworten (Gestern haben sie ihn zum dritten Mal angeschrieben) im Bezug auf mein Mutterschaftsgeld. Somit kann die Krankenkasse mir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Zu meinem Arbeitgeber habe ich keinen Kontakt und ich möchte ihn auch...


Neuen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...


Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???

Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder (2,4,6 Jahre alt). Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Ansonsten habe ich wie auch jetzt vollzeit gearbeitet. Ich werde meinen AG im Sommer wechseln. Kann ich die jetzigen noch übrig gebliebenen Elternzeitjahre mitnehmen? Habe ich automatisch Anspruch darauf oder muss ich das vertraglich festhalte...


Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren

Hallo, ich habe aktuell ein Problem. ich hatte letzte wWoche einen Fehlgeburt in der 9 ssw. Ich bin noch in der Probezeit und bin seit meiner Bekanntmachung der Schwangerschaft Krankgeschrieben. Mein Frauenarzt wollte mir einen Beschäftigunsverbot erteilen aber dazu kam es an dem Tag leider nicht. nun ist meine Frage: da ich schw...


Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A...