Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin in der 9. SSW und möchte gerne die kritische Zeit (also 12 Wochen) abwarten, bis ich meinen Arbeitgeber informiere. Dies wäre dann eigentlich Ende Dezember. Leider habe ich erst am 9. Januar den nächsten Termin (mit Ultraschall). Um keine unnötige Aufregung zu erregen im gesamten Betrieb (auch mir zuliebe) würde ich meinen Arb.geber lieber erst - soweit dann noch alles in Ordnung ist, am 9. Januar nach diesem Termin informieren (also erst sozusagen nach ca. 13 Wochen). Kann ich durch diese Vorgehensweise Ärger bekommen? Voraussichtlich werde ich (aufgrund Arbeitslosigkeit meines Mannes) nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten.
Vielen herzlichen Dank für eine Antwort!
Mitglied inaktiv - 09.12.2005, 22:42
Antwort auf:
Arbeitgeber erst in der 13. Woche informieren?
Halllo,
Ihnen droht keine Sanktion, wenn Sie es erst dann sagen - trotzdem würde ich nicht meinen Mutterschaftspass zeigen, sondern auf Anforderung des AG ein Attest bringen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2005
Antwort auf:
Arbeitgeber erst in der 13. Woche informieren?
Ob das "Ärger" gibt, liegt an Dir und dem Chef / der Firma...
Du "sollst" es sagen, sobald Du es weißt..., nicht mußt.
So schrecklich spätr ist die 13. SSW nicht, zumal Du ja weiterarbeites.
Ich würde auch in der Firma "Weiterarbeiten" verwenden., denn der MuSchu ist ein gesetzliches Arbeitsverbot, in dem Dzu einfach nicht arbeiten darfst (selbst wenn Du wolltest).
Ich habe zwei Kinder und habe auch "durchgehend gearbeitet" so formuliere ich das immer :-)
Viele Grüße und alles Gute
Désirée
Mitglied inaktiv - 10.12.2005, 09:45
Antwort auf:
Arbeitgeber erst in der 13. Woche informieren?
Huhu,
ich konnte es aus persönlichen Gründen erst in der 21. SSW sagen und es gab keine Probleme.
Also, warte ab!
LG Daniela
Mitglied inaktiv - 11.12.2005, 21:34
Antwort auf:
Arbeitgeber erst in der 13. Woche informieren?
Hallo,
ich hatte es meinem AG erst in der 15.SSW erzählt. Hatte das Ergebnis der Chorionzotttenbiopsie abwarten wollen, da ich vorher schon eine FG hatte.
Warum solltest du Ärger bekommen? Du bist nicht verpflichtet, es gleich zu sagen. Warte den 9. Januar noch ab.
Eine schöne Schwangerschaft und alles Gute für die Geburt.
LG
Mitglied inaktiv - 12.12.2005, 17:25