Hallo Fr Bader
Bin ich verpflichtet vor der 12. Ssw meinen Arbeitgeber Bescheid zu geben? Kann er mir in der Zeit kündigen? Ich bin zum ersten Mal schwanger. Will aber nich nix sagen, weil ich Probleme auf der arbeit befürchte. Nur merkt man mir langsam an das was nicht stimmt, da ich Kreislaufprobleme habe und mein Bauch sich wölbt. Ich befürchte das mein Arbeitgeber mir kundigen wird um sich das Problem vom Hals zu schaffen. Da ich ja noch nix offiziell gesagt habe, bin ich da davor gewahrt?ist man in Mutterschutz auch wenn man nix sagt? Ich habe leider auch noch nix schriftliches vom Frauenarzt. Ich bekomme meinen mutterpass erst nach der 12. Woche
von
Hürem
am 26.07.2011, 13:50
Antwort auf:
Arbeitgeber einbeziehen
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2011
Antwort auf:
Arbeitgeber einbeziehen
Nö musst Du nicht.
Steht zwar geschrieben, aber weiss ja keiner wann Du es weisst !
Du bist unkündbar, wenn unbefristet bis nach der Elternzeit.
Wenn befristet, dann wird der Vertrag in der Regel nicht verlängert.
Mutterschutz gibt es erst 6 Wochen vor der Geburt, aber an die Mutterschutzrichtlinien ( nicht schwer heben, Nachtarbeit, Chemikalien etc. ) muss er sich erst halten, wenn er davon weiss.
Mitglied inaktiv - 26.07.2011, 17:55