Arbeitgeber benachrichtigen...ab wann?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber benachrichtigen...ab wann?

Hallo Fr. Bader, hab mal ne für mich ziemlich wichtige Frage an sie. Erst mal das ganze drumherum. Ich bin in der Ausbildung zur Krankenschwester und mache am 28.3. meine letzte Prüfung, bin also am 1.4. fertig. Ich werde am 1.4. von meiner Ausbildungsstelle übernommen, den Vertrag unterschreib ich aber wohl erst so gegen 28.3-1.4. Nun bin ich in der 7.SSW (nicht ungewollt) und weiß nicht wann ich es meiner Chefin sagen soll. Und dazu hab ich noch 1001 Frage. Darf die es dem Bereichspfleger sagen? Muß ich es sagen (hab nur was von "sollte" gelesen) und dürfen die dann die schriftlich zugesagte Übernahme rückgängig machen? Und wenn ich bis April warte, dürfen die den Vertrag wegen nicht genannter SS wieder rückgängig machen? Vielen Dank für ihre Mühe Romina

Mitglied inaktiv - 22.01.2007, 14:48



Antwort auf: Arbeitgeber benachrichtigen...ab wann?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. In Ihrer Situation würde ich mir genau überlegen, wann ich es sage. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2007



Antwort auf: Arbeitgeber benachrichtigen...ab wann?

Hallo! Ich war bei meiner ersten SS in einer ähnlichen Situation,ich stand vor der Verlängerung meines Vertrages. Ich habe mich zu Schutz des Kindes dazu entschlossen es meinem Chef zu sagen. Natürlich hat er die Zugesagte Vertragsverlängerung rückgängig gemacht. Das war natürlich echt sch..! Aber denk bitte daran,dass in unserem Beruf eine passieren kann. Du darfst nämlich nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten,OP ist für dich Tabu, Röntgenabtlg. ist auch Tabu, Zystostatika etc.! Habe auch darüber nachgedacht es nicht zu sagen und abzuwarten,bis ich den Vertrag unterschrieben habe. Doch als mein Frauenarzt mir die Risiken aufgezählt hat und gesagt hat, das ich darüber nachdenken sollte wenn etwas passiert ich mir ein Lebenlang vorwürfe machen werde. Also ich würde es sagen.

Mitglied inaktiv - 23.01.2007, 07:32



Antwort auf: Arbeitgeber benachrichtigen...ab wann?

Hallo, erstmal danke für deine Ratschläge. Ich hab mir auch schon darüber Gedanken gemacht, was ich nicht mehr dürfte, aber da gibt es nicht so viel. Ich arbeite mit alten dementen Menschen (fast wie im AH), die aber größtenteils noch mobil sind. Röntgen, Zytostatika, OP, etc. gibt es bei uns nicht. Ich muß nur was wegen dem Heben erfinden, Rückenschmerzen o.ä. Ich will halt auch meinen job nicht verlieren, ist ja auch ne finanzielle Sache... Mal sehn LG Steffi

Mitglied inaktiv - 23.01.2007, 14:34



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