Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan noch in Elternzeit, die am 26.10.04 mit 3. Geburtstag meiner Tochter endet. Momentan bin ich wieder schwanger und habe am 01.11.07 vorauss. ET. Nun habe ich erfahren, dass mir von meinem Arbeitgeber ein Zuschuss zusteht, der mir ab 26.10.07 bis 8 Wochen nach Entbindung gezahlt wird. Ist dieser Zeitraum richtig und können Sie mir auch sagen, nach welcher Grundlage dieser "Zuschuss" berechnet wird? Danke für Ihre Antwort. Sabine
Mitglied inaktiv - 04.10.2007, 22:50