Hallo Frau Bader,
ich bin am 03.01.2010 in Mutterschutz gegangen, habe also theoretisch noch am 1. und 2. Januar gearbeitet. Meines Wissens berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten vollen 3 Monate, sprich Okt.-Nov.-Dez. Mein Arbeitgeber behauptet, der Januar würde mit herangezogen. Was ist richtig?
DANKE
Matthilda
Mitglied inaktiv - 28.04.2010, 13:32
Antwort auf:
Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo,
der letzten 3 Mo. VOR Mutterschutz
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2010
Antwort auf:
Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo Matthilda!
Hier ein Auszug aus dem MuSchG:
§ 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld:
Das durchschnittliche (...) Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, (...) vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 (Mutterschutz) zu berechnen.
Daraus (Kalendermonat) schließe ich, dass es Okt-Nov-Dez sein muss...
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 13:54
Antwort auf:
Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld
Zusatz: Ich frage deshalb, weil ich zum Januar in die Steuerklasse 5 gewechselt bin und sich somit ein theoretisch geringerer Nettoverdienst ergeben würde - davor hatte ich im gesamten Jahr 2009 Steuerklasse 3. Danke.
Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 14:22