Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, ich bin am 03.01.2010 in Mutterschutz gegangen, habe also theoretisch noch am 1. und 2. Januar gearbeitet. Meines Wissens berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten vollen 3 Monate, sprich Okt.-Nov.-Dez. Mein Arbeitgeber behauptet, der Januar würde mit herangezogen. Was ist richtig? DANKE Matthilda

Mitglied inaktiv - 28.04.2010, 13:32



Antwort auf: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo, der letzten 3 Mo. VOR Mutterschutz Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2010



Antwort auf: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo Matthilda! Hier ein Auszug aus dem MuSchG: § 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Das durchschnittliche (...) Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, (...) vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 (Mutterschutz) zu berechnen. Daraus (Kalendermonat) schließe ich, dass es Okt-Nov-Dez sein muss... Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 13:54



Antwort auf: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Zusatz: Ich frage deshalb, weil ich zum Januar in die Steuerklasse 5 gewechselt bin und sich somit ein theoretisch geringerer Nettoverdienst ergeben würde - davor hatte ich im gesamten Jahr 2009 Steuerklasse 3. Danke.

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 14:22



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